Entwurf der Ertragswertrichtlinie zur Stellungnahme veröffentlicht.
Mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) am 01.07.2010 ergab sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Dies erfolgt derzeit schrittweise in Form von einzelnen Richtlinien, die dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Richtlinie zusammengeführt werden sollen.
Nachdem bereits die Sachwertrichtlinie (SW-RL) und die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden, folgte nunmehr der Entwurf der Ertragswertrichtlinie. Die Richtlinien enthalten Anwendungshinweise zum jeweils geregelten Wertermittlungsverfahren und vertiefen damit die in der ImmoWertV geregelten aktuellen Verfahrensgrundsätze.